Wussten Sie das bereits?
Eine Verordnung für Physiotherapie wird vom behandelnden Arzt ausgestellt und sollte vor Therapiebeginn von der Krankenkassa bewilligt werden.
Krankenkassa
Als Wahltherapeutin hab ich keine Kassenverträge. Sie begleichen die Kosten nach jeder Therapieeinheit. Am Ende der Behandlungsserie werden die Therapiekosten nach jeweils gültigen Tarifen durch die Kasse rückerstattet.
Wahltherapeutin
Für präventive Behandlungen benötigen Sie keine Verordnung.
Die Behandlungskosten orientieren sich an den ortsüblichen Tarifen.
Keine Verordnung
Bitte beachten
- Terminvereinbarungen werden aus organisatorischen Gründen nur telefonisch entgegengenommen.
- Individuelle Beratungsgespräche sind dabei gerne auf Anfrage möglich.